Riester-Rente

Die Förderung der privaten Altersvorsorge über die Riester-Rente erreicht 2008 ihre höchste Stufe: Künftig können vier statt bisher zwei Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden; die staatliche Grundzulage steigt von 76 auf 154 Euro jährlich.

Auch die Kinderzulage steigt 2008 an: Von 92 auf 185 Euro pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, gibt es sogar satte 300 EUR p.a.

Im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs kann der Riester-Beitrag nun bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

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