Basis-Rente

Das Finanzamt erkennt von den Beiträgen zur privaten, steuerlich geförderten Basisrente 62 statt bisher 60 Prozent als Sonderausgaben an. Zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung können nun maximal 12.400 Euro als Aufwendungen für die Altersvorsorge anerkannt werden.

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