Betriebliche Altersvorsorge

Wer Teile seines Brutto-Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandelt, kann ab 2006 bis zu 2.520 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei dafür aufwenden. Wird dieser Rahmen voll ausgeschöpft, dürfen jährlich weitere 1.800 Euro zusätzlich steuerfrei in die bAV eingezahlt werden – allerdings nicht sozialversicherungsfrei.