Steuern sparen mit der Altersvorsorge

Auf 20.000 Euro im Jahr Steuern sparen? Völlig legal? Es geht! Durch Investition in die eigene Altersvorsorge. Seit diesem Jahr lassen sich die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur neuen privaten Basisrente recht großzügig von der Steuer absetzen.

Maximal 12.000 Euro können in diesem Jahr zunächst geltend gemacht werden. Bis 2025 sind schrittweise 20.000 Euro abzugsfähig. Verheiratete können ihre Steuer sogar um das Doppelte drücken. Nicht steuermindernd wirken sich dagegen Beiträge für in diesem Jahr neu abgeschlossene Lebens- oder Rentenversicherungen aus.

Der Staat fördert auf diesem Wege eine Altersvorsorge, die lebenslang ausgezahlt wird. Attraktiv ist diese Regelung für Selbstständige und Freiberufler, die meist nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie entrichten die Beiträge zur Basisrente steuerfrei aus ihrem Bruttogehalt. Weil sich so eine hübsche Summe sparen lässt, ist die Basisrente generell auch für gutverdienende Angestellte attraktiv. Einziger Wermutstropfen: Künftig werden die Renten besteuert. Zwar sind die Freibeträge recht hoch, doch nun schützt auch das Alter nicht davor, eine Steuererklärung abgeben zu müssen.



„Die neue Basisrente ist für mich als Selbstständiger sehr interessant“

Der Unternehmer Tobias Viernickel arbeitet seit 15 Jahren selbstständig. Dass er sich um seine Alterssicherung selber kümmern muss, ist Viernickel schon lange klar.

„Ich habe von Anfang an fürs Alter gespart, in Immobilien investiert und eine Direktversicherung abgeschlossen“, sagt der heute 38-Jährige. Zurzeit zahlt Viernickel 3.768 Euro im Jahr in seine Direktversicherung ein. Diese garantiert ihm 2027, wenn er 60 ist, eine Kapitalabfindung von 164.000 Euro oder eine monatliche Rente von mindestens 788 Euro. Zwar hofft der Manager, dass dann auch seine Immobilien Rendite abwerfen, ihm ist aber klar: „Meine bisher garantierte Rente und mögliche Mieteinnahmen werden wohl nicht reichen.“

Von der neuen Basisrente hat Viernickel bisher noch nicht viel gehört. Dabei ist sie vor allem für Selbstständige interessant. Weil diese zum großen Teil nicht in die gesetzliche Renten-versicherung einzahlen, können sie schon in diesem Jahr 60 Prozent ihrer Beiträge für die Basisrente vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Wenn 20.000 Euro investiert werden, sind das immerhin 12.000 Euro, die steuermindernd für die Altersvorsorge zurückgelegt werden können. In Schritten von zwei Prozent jährlich steigen die abzugsfähigen Beiträge in die Basisrente bis 2025 auf 20.000 Euro, die bei der Einkommens-steuer geltend gemacht werden können. „Da muss ich mal mit meinem Steuerberater sprechen“, meint der 38-Jährige und fügt hinzu: „Eines ist mir jedenfalls klar. Obwohl ich schon lange etwas für die Altersvorsorge tue, reicht’s noch nicht. Da ist die Basisrente sehr interessant.“ Neben den steuerlichen Aspekten überzeugen den Selbstständigen vor allem die variablen Beitragszahlungen: „Als Selbstständiger weiß man nie genau, was am Jahresende wirklich verdient wurde und wie viel zur Seite gelegt werden kann“, weiß Viernickel aus eigener Erfahrung. Hier bietet die Basisrente alle Möglichkeiten, da keine laufenden Beitragszahlungen erforderlich sind und auch die Summe der Beiträge variieren kann.

Quelle: ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer

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