Akademiker am Rande der Altersarmut

Was viele nicht wissen: Studienzeiten werden nicht mehr für die gesetzliche Rente anerkannt. Ohne Privatvorsorge droht arglosen Akademikern ein riesiges Rentenloch.

Angenehm am Studentenleben ist unter anderem, dass man sich kaum um so dröge Sachen wie Versicherungen kümmern muss. Krankenversicherung & Co. haben ja die Eltern im Blick. Doch diese Sorgenfreiheit ist trügerisch. Spätestens nach etwa 40 Jahren wird nämlich die Rechnung für den Schlendrian präsentiert: Ein Rentenloch tut sich auf, das alle Träume von einem entspannten Ruhestand schmatzend verschlingt. Dass die Renten alles andere als sicher sind, ist klar. Vielen ist aber nicht klar, dass Akademiker zu den Verlierern der Rentenreform gehören. Grund: Die Studienzeit wird dem Rentenkonto nicht mehr gutgeschrieben.

Das heißt: Akademiker zahlen in die gesetzliche Rentenkasse erst recht spät ein. Kleines Rechenbeispiel des Gesamt-verbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Eine 1960 geborene Lehrerin, die nach zwölf Semestern ihr Examen abgelegt hat, geht im Jahr 2023 in den Ruhestand. Ihr letzter Bruttoverdienst liegt – in Kaufkraft von heute – bei 5.051 Euro. Aus der staatlichen Rentenkasse bezieht sie dann monatlich 1.641 Euro – sofern die Renten nicht noch weiter gekürzt werden. „Unsere Annahmen sind eher optimistisch“, sagt Gabriele Hoffmann, Kommunikationschefin des GDV. Da die Rente neuerdings versteuert werden muss, bleiben unter dem Strich sogar nur 1.347 Euro.

Wer nicht so gut verdient hat und zeitweilig arbeitslos war, für den verschlechtert sich die Rechnung dramatisch – das Auskommen bewegt sich dann unter Umständen am Rande sozialer Bedürftigkeit. „So makaber es klingt: Was Akademiker aus der gesetzlichen Rentenkasse später zu erwarten haben, ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel“, stellt Hoffmann nüchtern fest.

Doch die klaffende Versorgungslücke lässt sich schließen: Für Gutverdiener bietet sich eine steuerlich stark geförderte Basisrente an. Wer an die Gründung einer Familie denkt, sollte den Abschluss eines Riester-Vertrages auf dem Schirm haben, denn bei relativ geringem Aufwand gibt Vater Staat viel dazu. Nach der Rentenreform bieten sich jedenfalls eine Menge Möglichkeiten, die Vorsorge auf den jeweiligen Karriereweg maßzuschneidern und der Lebenssituation flexibel anzupassen. Denn wer weiß schon, was kommt.



Zur Sache: Anrechnung von Ausbildungszeiten

Bisher wurden drei Jahre Schul-, Fachhochschul- oder Hoch-schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittseinkommens angerechnet, obwohl in dieser Zeit keine Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet werden. Seit Jahresbeginn ist mit dieser Vergünstigung Schluss. Mit einer dreijährigen Übergangsfrist wird dieses Privileg komplett abgeschafft. Nach unabhängigen Berechnun-gen kann das Akademiker bis zu fünf Prozent ihrer gesetzlichen Rente kosten. Nicht betroffen von der Neuregelung sind übrigens Zeiten eines (nichtakademischen!) Fachschulbesuchs und die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahme. Dann werden wie gehabt maximal drei Jahre rentensteigernd angerechnet.

Quelle: ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer