Blick in die Zukunft

Eine Akademikerin bekommt vorgerechnet, mit welcher Rente sie später kalkulieren kann und wie viel sie von ihrem Gehalt beizeiten besser in die Eigenvorsorge steckt.

Sabine Reimann ist eine Frau mit Durchblick, wie ihre Kollegen sagen. Eine, die es gern genau wissen möchte. Die Lektorin für Schulbücher arbeitet akribisch – nur so ist sie zur Ressort-leiterin für den Bereich Naturwissenschaften in einem großen Verlag aufgestiegen. Wenn es allerdings um eine zentrale Frage in ihrem Leben geht, steht auch sie vor einem Rätsel: Wie es später in Heller und Pfennig mit ihrer Rente aussehen wird, weiß auch die 45-Jährige nicht. Aber sie will es so genau wie möglich wissen.

Und damit stellen sich einige Fragen. Denn nur eines ist klar: Ohne Eigenvorsorge wird es nicht viel sein. „Ich wüsste zu gern, wie es tatsächlich in 18 Jahren aussehen wird, wenn ich in den Ruhestand trete“, sagt Reimann. Und: „Mit welchem Aufwand an privater Vorsorge kann ich die kargen Bezüge aufbessern?“ Die Versicherungsmathematiker des GDV haben das für die Akademikerin durchgerechnet. Weil sie zwar Experten, aber keine Propheten sind, orientieren sie sich an Prognosen über die Entwicklung der Gehälter, Kaufkraft, Zinsen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. „Insgesamt wurde aus diesen Annahmen ein eher optimistisches Szenario für die Lohnentwicklung, Renten und künftige Belastung mit Sozialabgaben entworfen“, erklärt Thomas Lueg von der GDV-Abteilung Sozialpolitik und Pensionsfonds.

Weil man nie weiß, was kommt, wird Reimanns weiteres Leben für die Hochrechnung kurzerhand verplant, was dann so aussieht: Sie bleibt bis zur Verrentung bei ihrem jetzigen Arbeitgeber, wo sie derzeit ein Jahresbrutto von 47.606 Euro einstreicht. Von jetzt an wird ihr überdurchschnittliches Gehalt moderat ansteigen. Reimann wird solo und kinderlos bleiben. Und sie wird demnächst einen kleinen Schock erleiden: Einer Mitteilung der BfA entnimmt sie, dass ihr sechsjähriges Lehramtsstudium nicht mehr als Beitragszeit für die gesetzliche Rentenversicherung anerkannt wird. So will es neuerdings der Gesetzgeber.

Wir schreiben das Jahr 2023. Frau Reimann wird mit warmen Worten und einem dicken Blumenstrauß in den Ruhestand verabschiedet. Ihr letztes Bruttomonatsgehalt beträgt nach heutiger Kaufkraft hochgerechnet exakt 5.051 Euro, was netto 2.740 Euro entspricht, wobei schon die Beiträge für ihren Riester-Vertrag abgezogen worden sind. Jetzt die spannende Frage: Was bleibt unter dem Strich zum Leben? Nach Abzug der dann fälligen Steuern werden es 1.495 Euro sein. Das entspricht 54,5 % ihres letzten Nettogehaltes. Ohne den Riester-Geldsegen von monatlich 148 Euro netto käme sie nur auf 48,7% Prozent.

„Etwas mehr dürfte es schon sein“, meint die Lektorin enttäuscht. Kann sie haben. Auf ein Niveau von 63,3% kommt Reimann, wenn sie zusätzlich zur Riester-Rente ab sofort bis zum Jahr 2022 jährlich 4% ihres Bruttoeinkommens in eine Basisrente fließen lässt. Nach derzeitiger Kaufkraft gerechnet, könnte die Lektorin a.D. dann monatlich über 1.657 Euro netto verfügen. „Das klingt schon besser. Damit komme ich hin, ohne allzu große Abstriche an meinem Lebensstandard hinnehmen zu müssen.“ So lautet jedenfalls ihre eigene Prognose.

Quelle: ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer