Rürups Lückenfüller

Michael Gaedicke, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über die neue Basisrente.

Ist die so genannte „Rürup-Rente“ so etwas wie der Volkswagen der Altersversorgung?
Nicht ganz oder jedenfalls noch nicht. Richtig ist jedenfalls, dass sie als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eingeführt worden ist, um neben der Riester-Rente Lücken zu schließen und es insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern zu ermöglichen, eine steuerlich geförderte Altervorsorge auf-zubauen. Die Basisrente ist grundsätzlich aber auch als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung interessant.

Warum?
Das liegt an der großzügigen steuerlichen Befreiung der Beiträge. Davon profitiert besonders, wer im Berufsleben einem hohen Steuersatz unterliegt. Nach einer – allerdings langen – Übergangszeit lässt sich das zu versteuernde Einkommen um jährlich bis zu 20.000 Euro drücken.

Gibt es weitere Vorteile?
Die Beitragszahlungen sind variabel, je nachdem, wie viel man leisten kann. Vor allem aber: Die monatliche Auszahlung erfolgt wie bei der gesetzlichen Rente lebenslang. Garantiert. Und man kann sie beispielsweise um eine Berufsunfähigkeitsversi-cherung erweitern. Nicht zuletzt, und das ist in diesen Zeiten das Wichtigste, diese Reserve für das Alter kann von nieman-dem angeknabbert werden, etwa bei langer Arbeitslosigkeit. Die Basisrente ist, wie es im Fachjargon heißt, „Hartz-IV-fest“.

Nachteile?
Gibt es nicht. Aber man sollte folgendes wissen: Es besteht nicht wie bei einer Lebensversicherung oder der Riester-Rente die Möglichkeit, sich auch nur Teile der Ansparsumme auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Und es handelt sich um eine Leibrente, die ohne besondere Vereinbarung nicht vererbt werden kann. Außerdem können Rentenzahlungen frühestens erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Da unterscheidet sie sich nicht von der gesetzlichen Rente.
Glossar

Beiträge
Beiträge sind in der Höhe variabel und zeitlich flexibel; hohe Einmalzahlungen anstelle monatlicher Beiträge sind möglich.

Hartz IV
Angesparte Ansprüche aus der Basisrente werden bei der Berechung von Arbeitslosengeld II nie angerecht („Hartz IV-fest“).

Leibrente
Die Basisrente wird als lebenslange monatliche Rentenleistung an den Versicherten gezahlt. Eine Kapitalabfindung ist ebenso ausgeschlossen wie die Beleihung oder Veräußerung. Vererbbar ist sie nur durch eine extra vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung.

Steuerregelung
Grundsatz: Beiträge sind steuerfrei, spätere Rentenleistungen sind voll zu versteuern; aber lange Übergangsfristen: 2005: 60 Prozent der Beiträge steuerfrei (max. 12.000 €), erst ab 2025 100 Prozent (20.000 €).

Quelle: ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer

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