2006: Gute Nachrichten für die private Altersvorsorge

Über vier Millionen Menschen sorgen inzwischen mit einer Riester-Police für den Ruhestand vor – sie wissen die Vorteile durch staatliche Zulagen und Steuervorteile zu schätzen.

Schon jetzt machen staatliche Hilfen nach Berechungen von „Finanztest“ im Schnitt drei bis fünf Prozent Zusatz-Rendite aus. Dabei ist die Riester-Rente seit Jahresbeginn noch attraktiver: Die staatlichen Zulagen wurden stark erhöht, der Sonderausgabenabzug steigt. Allein die Grundzulage wächst für jeden Riester-Versicherten um von 76 auf 154 Euro ab 2008. Familien mit Kindern profitieren von den staatlichen Zulagen der Riester-Rente gleich doppelt. Denn neben der Grundzulage steigt auch die Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind von 92 auf 185 Euro ab 2008. Für Kinder die ab 2008 geboren wuden, gibt es sogar satte 300,-€ Kinderzulage. Selbst Ehepartner, die kein eigenes Einkommen haben oder selbstständig sind und mit einem Riester-Versicherten zusammenleben, können davon profitieren: Wenn sie einen eigenen Riester-Vorsorgevertrag haben, steht auch ihnen die erhöhte Grundzulage zu.

Generell gilt: Je geringer das Einkommen und je höher die Anzahl der Kinder, desto attraktiver ist die Riester-Rente. Aber auch für Bezieher höherer Einkommen ist diese Form der Altersvorsorge interessant. Bislang konnten durch Sonderausgabenabzug 1.050 Euro steuermindernd geltend gemacht werden, ab 2008 steigt dieser Betrag auf 2.100 Euro, die maximal steuerlich geltend gemacht werden können. Zahlt man einen hohen Steuersatz, kann das günstiger sein als die Zulagen. Diese so genannte Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt vor und erstattet gegebenenfalls die Differenz.

Die staatlichen Zulagen sind allerdings an eine Voraussetzung geknüpft. Nur wer vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlt, erhält die Förderung in voller Höhe.

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